Unsere Leistungen

Vom Immobilienrecht über Erb- und Familienrecht bis zum Unternehmensrecht

 

Den Kernbereich der Tätigkeit des Notars bildet traditionell das Immobilienrecht, d. h. insbesondere Kauf, Verkauf und Schenkung von Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung. Von großer Bedeutung ist außerdem die Beratung durch den Notar im Erbrecht und Familienrecht. Hierzu gehören die Gestaltung und notarielle Beurkundung von Testament und Erbvertrag ebenso wie Informationen zum Thema Ehevertrag, Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie Scheidungsfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht. Hier unterstützen wir Sie z. B. bei der Gründung einer GmbH, der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages oder bei komplizierten umwandlungsrechtlichen Prozessen wie einer Verschmelzung oder einem Formwechsel.

Unsere Leistungen im Überblick

Immobilienrecht – Kauf und Verkauf von Immobilien

Damit der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien für alle Parteien fair und transparent vonstatten geht, ist die Einsetzung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Immobilienkaufverträge können z. B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Folgende Aspekte regeln die Notare Dilling und Münch in jedem Immobilienkaufvertrag:

• Sicherung von Käufer und Verkäufer
• Löschung oder Fortbestand von Belastungen
• Gewährleistung für Mängel
• Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
• Aufteilung der Erschließungskosten und das Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) auf dem Kaufobjekt selbst eingetragen werden und unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Gerne beraten wir Sie auch zu allen weiteren relevanten Bereichen rund um das Thema Immobilien – von der Kaufpreisfälligkeit über Kreditsicherheiten, Eigentumsübertragung und Wohnungskauf sowie zum Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten.

Ihr Formular zum Kauf einer Immobilie Ihr Formular zur Überlassung einer Immobilie Weitere Informationen zu den Notarkosten

Familienrecht – Ehe, Partnerschaft und Familie

Sehr gerne bieten wir Ihnen auch umfassende Beratung zu den rechtlichen Besonderheiten einer Lebenspartnerschaft oder Lebensgemeinschaft, erläutern Ihnen die Besonderheiten eines
Ehevertrages, die Regelung von Scheidungsfolgen oder auch die speziellen Sorgeerklärungen im Falle einer Adoption von Kindern.

Ihr Formular zum Ehevertrag Ihr Formular zu Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen Weitere Informationen zu den Notarkosten

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Laut Gesetz ist der nächste Verwandte oder Ehepartner
nicht automatisch handlungs- oder verfügungsberechtigt.
Treffen Sie keine Vorsorge, setzt der Staat in einem solchen Fall über ein Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie ein. Mit notariell festgelegten Vollmachten und Verfügungen regeln Sie diese Zuständigkeiten nach Ihren Wünschen. So bestimmen Sie schon heute selbst, wer beispielsweise Ihre Bankangelegenheiten regeln darf und wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden. Vorsorgevollmachten wie auch Betreuungs- und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Wenn Sie Ihre persönliche Notfallvorsorge bei Dilling und Münch definieren möchten, beraten wir Sie gerne zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. In unserem Service-Bereich finden Sie wichtige Checklisten für die Vorbereitung auf Ihren
Termin mit uns.

Ihr Formular zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Weitere Informationen zu den Notarkosten

Strukturierte Vermögensnachfolgeplanung/Private Clients/Unternehmertestament

Je komplexer das Vermögen und je komplexer die familiäre Situation oder die Verfassung des Unternehmens ist, desto vielschichtiger sind auch die zu erarbeitenden Antworten und Lösungen. Dabei spielt eine Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und familiären Faktoren eine entscheidende Rolle. Mit unserer strukturierten Vermögensnachfolgeplanung erstellen wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, bei der für Sie keine Frage offen bleibt. Dabei umfasst unsere Planung der Übertragung von Vermögenswerten sowohl die Auseinandersetzung mit nationalen wie internationalen Rechtsordnungen, mit allen Aspekten erbrechtlicher und pflichtteilsrechtlicher Auswirkungen als auch mit dem Ehegüterrecht und dem Gesellschaftsrecht. Schließlich begleiten wir Sie und Ihre Familie mit der konkreten Testamentsgestaltung oder der Gestaltung der lebzeitigen Vermögensübertragung, auch im Stiftungsrecht.

Bei jeder Planung arbeiten wir eng mit Ihren bereits vorhandenen Beratern – insbesondere Ihren steuerlichen Beratern – zusammen. Als Spezialisten beraten wir verantwortungsvoll, persönlich und engagiert in rechtlichen Fragen und bei Transaktionen nicht nur Privatpersonen, sondern regelmäßig auch Steuerberater, Banken, Vermögensverwalter und Family Offices.

Weitere Informationen zu den Notarkosten

Unternehmensrecht

Bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Die Notare Dilling und Münch stehen Ihnen als erfahrene Profis zur Seite und beraten Sie umfassend.
Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht.
Auch wenn sich für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse ändern, unterstützen wir Sie bei den eintragungspflichtigen Tatsachen im Handelsregister. Im Vorfeld klären wir für Sie auch, ob die Auswahl des Firmennamens zulässig ist, beraten Sie zur optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie im Falle einer Umorganisation wie auch bei allen rechtlichen Fragen zur Unternehmensnachfolge.

Ihr Formular zur Gründung einer GmbH und UG Ihr Formular zur Personengesellschaft und zu Einzelunternehmen Ihr Formular zur Veränderung einer GmbH Weitere Informationen zu den Notarkosten

Erben, vererben und schenken

Jeder hat etwas zu vererben – doch das Gesetz unterscheidet dabei nicht, ob der Nachlass aus einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Wertpapierdepots, Unternehmen oder etwas anderem besteht. Das Erbrecht hängt auch nicht davon ab, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis oder keinen Kontakt hatte. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob die Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Es versteht sich von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. Die Liste ließe sich problemlos weiterführen.

Das Gesetz gibt die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.
Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Zum einen ist dies eine Vermögensnachfolge durch Erbfolge , d.h. mit Tod des Erblassers, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d.h. zu Lebzeiten des Übertragenden. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament am Vorteilhaftesten. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich. Der Notar, dessen „tägliches Brot“ die Beschäftigung mit diesen Fragen ist, wird in einem Gespräch mit Ihnen die für Sie richtige Lösung finden und in ein rechtliches Kleid umsetzen können. Bei Dilling und Münch informieren wir Sie umfassend zur gesetzlichen Erbfolge, zeigen Ihnen die Vorzüge einer notariellen Urkunde, eines Testaments oder Erbvertrags. Unter Berücksichtigung der steuerrechtlich elevanten Aspekte im Erbfall erörtern wir die Optionen von Schenkungen und übernehmen die Anmeldung im zentralen Testamentsregister.

Ihr Formular zum Testament und Erbvertrag Ihr Formular zum Erbscheinsantrag Ihr Formular zur Erbausschlagung Weitere Informationen zu den Notarkosten